Die Vorträge des 4. IT LawCamp bei Bird&Bird vom 20. April 2013 sind nun online verfügbar. Die Einteilung der Beiträge in die Kategorien ”Datenschutz”, “Verträge”, “EU & Datenschutz” und “Cloud Computing” unterstreicht den (inoffiziellen) Themenschwerpunkt des Datenschutzrechts bei der diesjährigen Veranstaltung.
Am 20. April 2013 wird das 4. IT LawCamp bei Bird&Bird in Frankfurt am Main stattfinden. Das IT LawCamp bietet den Teilnehmern die Möglichkeit zum offenen Austausch zu aktuellen juristischen Themen im IT-Bereich und beschäftigtet sich daher auch immer wieder intensiv mit Fragen des Datenschutzrechts.
“Meet in the LawCloud”: unter diesem Motto veranstalten die Fachzeitschriften MultiMedia und Recht (MMR) und Zeitschrift für Datenschutz (ZD) des Beck-Verlages zusammen mit der FOM Hochschule in München am 22. Februar 2013 das 2. DialogCamp an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management.
Am 24. und 25. Oktober 2012 findet in der Rheingoldhalle in Mainz der von der COMPUTERWOCHE veranstaltete Kongress “Best in Cloud” statt. Am 25. Oktober 2012 wird Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska auf der Veranstaltung einen Vortrag zum Thema “Datenschutz in der Cloud – Cloud-Angebote datenschutzkonform gestalten und nutzen” halten.
Der Bundesrat hat am 17. Juni 2011 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (Drucksache 156/11) mit dem Ziel verabschiedet, den Datenschutz im Internet zu stärken. Entsprechend werden sich nun Bundesregierung und im Anschluss der Bundestag mit der Thematik zu beschäftigen haben.
Auf Einladung des baden-württembergischen Justizministers Professor Dr. Ulrich Goll trafen sich am 11. und 12. November 2010 unter Organisation von Herrn Regierungsdirektor Jan Dietzel unter anderem Vertreter aus Politik, Justiz und Aufsichtsbehörden in Triberg. Thema des 31. Triberger Symposiums: „Datenschutz im 21. Jahrhundert – Realität, Perspektive oder Illusion?“.
Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentransferpraxis hat, soll in diesem Aufsatz erläutert werden.
Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte”) abzusichern. In Zusammenarbeit mit dem unabhängigen Fachmakler Boris Bull von bullconsult können wir externen Datenschutzbeauftragten nun individuell zugeschnittene Absicherungsmöglichkeiten bieten.
Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren. Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei München erhalten den Datenschutz-Codex im ersten Jahr kostenlos – und auch in den Folgejahren gelten Sonderkonditionen.
Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang nur einen ersten internen Entwurf auf den Webseiten des IITR herunterladen. Der Datenschutz-Berater hat nun den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 veröffentlicht.
Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang offiziell nur ein Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums im Internet abrufen (bisherige Informationen zu dem Eckpunktepapier finden Sie auch hier). Jetzt gibt es weitere Informationen.
Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema Datenschutzkonformer Einsatz von E-Mail-Marketing-Software. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Innovation des IITR: Gerade bei der elektronischen Datenverarbeitung im Internet gewinnt der Datenschutz für die Kunden von Webseitenbetreibern zunehmend an Bedeutung. Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren.
Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema Wie funktioniert internationaler Datenschutz? Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Herr Dr. Michael Schmidl, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie in München, Fachanwalt für IT-Recht und langjähriger Datenschutzexperte, äußert sich in unserem Interview zu aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzrechts. Erst kürzlich hatte das Bundesinnenministerium ein Eckpunkte-Papier zur Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Lesen Sie hier, warum dem Gesetzgeber eine Neuregelung so schwer fällt.


