BVerfG zu VDS: Schaar sieht erhebliche Konsequenzen für Musikindustrie

«Ganz erhebliche Konsequenzen» für die Praxis der Musikindustrie erwartet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Schaar sagte am Mittwoch in Berlin, die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig.

Schaar unterstrich, dass die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig sei, allerdings nur für Abrechnungszwecke. An Ermittler weitergeleitet werden dürften sie jedoch nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Anzeigen der Musikindustrie in diesem Punkt nachzugehen. (Quelle: PR-Inside/AP)

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Ein Kommentar

  1. Musikindustrie pocht weiter auf Auskunft und Verantwortung | Datenschutzbeauftragter Online schrieb:

    [...] für den Datenschutz “erhebliche Konsequenzen” aus der BVerfG-Entscheidung gezogen hat was die Auskunftsansprüche der Musikindustrie angeht, antwortet diese nun eher gelassen, wie [...]

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