BVerfG zu Mails

Das BVerfG hat sich mit Mails beschäftigt, die noch beim vermittelnden Provider liegen. Der Leitsatz laut HRR:

Die Frage, ob in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) eingegriffen wird, wenn die Ermittlungsbehörden die auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder Serviceproviders gespeicherten E-Mails eines Kommunikationsteilnehmers kopieren und die so erlangten Daten auswerten ist verfassungsrechtlich noch nicht abschließend geklärt.

Dazu auch die Besprechung bei HRR beachten.

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