Bundesregierung beschließt Schutz vor heimlicher Ortung von Handys

Eine Mitteilung des Bundesverbraucherministeriums:

Die Übermittlung von Standortdaten an Dritte und somit die Ortung von Mobiltelefonen soll künftig nur noch dann möglich sein, wenn der Betroffene “ausdrücklich, gesondert und schriftlich” zugestimmt hat. Dies hat das Bundeskabinett im Rahmen der Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zur ersten Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. [...]

Eine Mitteilung, wo sich jemand befindet, betrifft jedoch die Persönlichkeit erheblich. Daher hat sich das Bundesverbraucherministerium für die Regelung eingesetzt, nach der Ortungen nur zulässig sind, wenn der Handyinhaber bewusst eingewilligt hat. Zusätzlich soll über die Zahl der erfolgten Ortungen spätestens bei der fünften Standortfeststellung informiert werden.

Dazu auch Heise.

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