Kurzmeldung von Heise:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.
Die Entscheidung gibt es im Volltext hier.


Dezember 5th, 2008 at 12:31 pm
[...] Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Link). (Via). [...]