Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Kurzmeldung von Heise:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Entscheidung gibt es im Volltext hier.

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Ein Kommentar

  1. Oliver’s Blog » Blog Archive » Speicherwahn schrieb:

    [...] Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Link). (Via). [...]

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