Bring-Your-Own-Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten

Smartphone und Tablet sind für viele Nutzer kaum noch aus dem Alltag wegzudenken und bewähren sich als ständige Begleiter für Freizeit und Beruf. Damit neigen sich auch die Zeiten ihrem Ende, in denen nur privilegierte Mitarbeiter Zugriff auf das geschäftliche Kommunikationsgeschehen und Unternehmensdaten von unterwegs erhielten. Der Beitrag erläutert welche datenschutzrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Unternehmen beachten sollten, wenn der Einsatz privater Smartphones im Unternehmen beabsichtigt wird (abgekürzt „Bring-Your-Own-Device“ oder „BYOD“).

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.


 
Beitrag veröffentlicht am 2. Juli 2012.

Einen Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie: Kommentare auf dieser Seite werden moderiert, das heisst immer erst von einem Admin gelesen und dann ggfs. freigeschaltet. Dadurch wird es etwas dauern bis der Kommentar erscheint, beachten Sie bitte auch die Hinweise im Bereich "About".