Patrick Breyer berichtet, dass das Bundesjustizministerium in einer aktuellen Stellungnahme IP-Adressen als personenbezogene Daten einstuft – mit dem Ergebnis, dass u.a. die Speicherung nur während der Verbindungs-Dauer zulässig ist. Damit reiht sich erneut ein prominenter Befürworter in die Reihe derer ein, die die IP-Adresse als personenbezogen ansehen.
Link dazu:


Mai 7th, 2009 at 7:49 am
Vielleicht muss man beachten, dass dem BKA nach der StPO Mittel zur Verfügung stehen, mit Hilfe der IP-Adresse einen Anschlussinhaber zu ermitteln.
Mai 7th, 2009 at 3:56 pm
Die Stellungsnahme klingt nach meiner Meinung sehr vernünftig. Ich bin mal gespannt, wie sich die Thematik weiterentwickelt.