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BKA-Gesetz im Bundesrat gescheitert

28.11.2008

Eine keine Verschnaufpause: Das BKA-Gesetz ist im Bundesrat gescheitert. Bei der Süddeutschen findet man dazu einen netten Kommentar, der aber recht inhaltsleer ist, da die vermeintliche grosse Erkenntnis keine ist:

Die Länder für ihre Weisheit zu loben, weil sie Innenminister Schäuble eins ausgewischt haben, dürfte reichlich verfrüht sein. Es geht um knallharte Interessenpolitik.

Es ist mir jetzt auf Anhieb neu, dass jemand den Bundesrat (ausgerechnet den Bundesrat…) als besondere Institution zum Schutz der Grundrechte lobt. Auch das es sich im Bundesrat um Interessenpolitik handelt ist keine Erkenntnis, das ist das Ergebnis von Artikel 50 GG:

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.

Da steht nichts von höheren Zielen. Da steht auch, anders als im Artikel 38 GG, nichts von einem Gewissen. Der Bundesrat ist eine Länderkammer und dort herrschen Länderinteressen – und wenn man gegen das BKA-Gesetz ist, weil man sein LKA geschwächt sieht, ist das keine abzulehnende Interessenpolitik, sondern man folgt seinem Job.

Dennoch ist die Analyse bei der SZ nicht von der Hand zu weisen: Das Aussageverweigerungsrecht wird, sofern das LKA gestärkt wird, vielleicht wirklich unter den Tisch fallen. Erschreckend am Rande, dass bei der SZ wieder von Anwälten und Journalisten gesprochen wird, die Sache mit dem ausgehebelten §55 StPO hat man vielleicht immer noch nicht gemerkt. Und weiterhin poche ich darauf, den Ländern jetzt keinen Vorwurf zu machen, wenn sie sich endlich mal an den GG-Auftrag halten. Auch wenn das Motiv sicherlich nicht schön ist, aber das ist die Realität selten.

Letztlich bleibt eine Erkenntnis, und da stimme ich der SZ zu: Das jetzt ist eine Verschnaufpause. Nicht mehr.

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