Externer Link: Bei Telepolis findet sich eine lesenswerte Besprechung der Entscheidung des LG Köln zur Frage der Zitierung aus Emails.
Besprechung des Urteils des LG Köln zu Emails
2 Kommentare
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Tags: datenschutzbeauftragter, datenschutz, blog, externer datenschutzbeauftragter, informationelle selbstbestimmung, bdsg, bayern, münchen
September 30th, 2008 at 9:01 pm
“Besprechungen” durch den Anwalt der unterlegenen Partei, der seinen Frust kompensiert, indem er sich mit Schaum vor dem Mund in Verbalinjurien gegen das Gericht ergeht, haben sich zwar offenbar als neue juristische Literaturgattung etabliert. Sie bleiben aber eine rundherum unerfreuliche Erscheinung des Zeitgeistes. Auf sowas sollte man nicht verlinken.
Oktober 1st, 2008 at 8:55 am
Also es tut mir leid: Alleine für diesen Kommentar hat sich der Link gelohnt
Ansonsten kann man ja immer geteilter Meinung sein.