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Beschwerde gegen Passregister zurückgewiesen

07.10.2008

Auf Daten-Speicherung.de wird berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde gegen das Passregister mangels Zulässigkeit (bereits am 24.6.08) abgewiesen wurde. Aus dem text von dort:

Mit Beschluss vom 24.06.2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsspeicherung von Passdaten in Passregistern nicht zur Entscheidung anzunehmen, „da sie unzulässig ist“. Eine nähere Begründung enthält der Beschluss nicht.

Es ist anzunehmen, dass die Beschwerde an der Beschwerdefrist von einem Jahr gescheitert ist. Das Bundesverfassungsgericht ist offenbar nicht der Argumentation gefolgt, durch die Einführung eines bundesweiten elektronischen Zugriffs auf Passdaten und Passbilder der gesamten Bevölkerung im November 2007 habe sich die Bedeutung der Passregister derart grundlegend geändert, dass sie auch nach Ablauf der Jahresfrist erneut auf den Prüfstand gestellt werden könnten.

Die Beschwerde ist hier als PDF zu finden.

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