Beschwerde gegen Lissabon-Vertrag vor dem BVerfG (Update)

Heute beginnen die Verhandlungen in der Sache, die “Gauweiler-Schrift” hat vorher viel Aufsehen, nicht zuletzt unter den Juristen, verursacht. Bei der Tagesschau fidnet sich ein guter Artikel von Gensing zum Thema.

Mein kurzer Tipp (“waghalsiger Schuss ins Blaue”): Eine Art analoge Anwendung des Art. 146 GG in Sachen Lissabon-Vertrag, der dazu führt, dass die Bürger darüber abstimmen.
Der Sinn des Art. 146 GG wird hier voll erfasst, die Macher des GG konnten damals aber gar nicht absehen, dass das deutsche Grundgesetz wenn, dann von einer übergeordneten Vefassungs (zumindest teilweise) ausser Kraft gesetzt wird. Dabei ist der doch sehr umfassenden Verteilung von Kompetenzen von Bund an die EU durchaus ein teilweise-ausserkraft-Setzen zu sehen, auch wenn die Grundrechte nicht betroffen sind.

Update: Offensichtlich lag ich mit meinem Art. 146 GG Tipp ganz gut, wie ich gerade in der SZ-Berichterstattung lese:

Für den Schluss der Verhandlung am Mittwoch hat sich das Gericht die Diskussion des Artikels 146 Grundgesetz aufgehoben. Der sieht eine Volksabstimmung für den Fall vor, dass eine neue Verfassungsordnung das Grundgesetz ablöst oder überlagert. Das Gericht könnte also eine Volksabstimmung anordnen.

Weitere ähnliche Beiträge:

  1. Eilmeldung: BVerfG stützt VDS (Update)
  2. Jugendpornographie kein Problem für das BVerfG
  3. BVerfG zu Abruf von Kontendaten

Einen Kommentar verfassen

Bitte beachten Sie: Kommentare auf dieser Seite werden moderiert, das heisst immer erst von einem Admin gelesen und dann ggfs. freigeschaltet. Dadurch wird es etwas dauern bis der Kommentar erscheint, beachten Sie bitte auch die Hinweise im Bereich "About".