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Ausweitung der Videoüberwachung in Bayern und Baden-Württemberg?

20.03.2008

In Bayern ist eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Videoüberwachung geplant. Dem Landtag liegt ein Gesetzentwurf vor, der die Voraussetzungen für Videoüberwachung verringert und eine mögliche Speicherung für einen Zeitraum von zwei Monaten vorsieht. Auch in Baden-Württemberg ist eine Ausweitung der Videoüberwachung geplant. Dies berichten Daten-Speicherung.de und die Südwest-Presse.

Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, die Videoüberwachung öffentlicher Einrichtungen (die Begründung nennt als Beispiel u.A. Wertstoffhöfe und Sammelcontainer) mit nur geringen Hürden zu überwachen. Die Zweckbindung der Aufbindung soll neben der Verfolgung von Straftaten auch zur Verfolgung von “Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung” gelöst werden können.

In Baden-Württemberg ist eine Ausweitung der Videoüberwachung von Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. “Public Viewings” von Fußballspielen) geplant. Zudem soll die Speicherfrist für die Aufnahmen, wenn sie nicht zur Strafverfolgung genutzt werden, von 48 Stunden auf vier Wochen erhöht werden.

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