Aktuelle Gesetzes-Initiativen

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat eine Gesetzesinitiative für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz angekündigt, hier ist die Mitteilung zu finden. Grnud ist der besondere Schutz vn Arbeitnehmern:

Die bestehenden Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reichen bei weitem nicht aus. Das zeigen nicht zuletzt aktuell bekannt gewordene Vorgänge in Betrieben, wie beispielsweise die Videoüberwachung von Beschäftigten, die nicht hinnehmbar sind

Ich bin nicht sicher, ob es dazu gehört: vor ein paar Tagen habe ich mitbekommen, dass es zudem eine Änderung geben soll, derzufolge die Ortung von Handys nur noch nach vorherige schriftlicher Zustimmung des Betroffenen möglich sein soll. Ich emine aber, dass dies eine Anregung der Bundesregierung war.

Anmerkung: Die zunehmende Stückelung der Vorgaben zum Datenschutz sind ein nicht geringes Problem für Betroffene und verarbeitende Stellen. Ein zusätzlicher Schutz von Arbeitnehmern mag sinnvoll sein, aber man sollte das bestehende Datenschutzgesetz dann entsprechend ausbauen.

Die Zivilrechtsreform 2002 hat gezeigt, dass eine Stückelung in Zusatzgesetze unsinnig ist, die aktuellen Bemühungen eines Umweltgesetzes ebenso. Schon jetzt ist zu bemerken, dass wir an verschiedenen Stellen (u.a. TKG, TMG, BDSG, SGB X, behördliche Verordnungen, Polizeigesetze der Länder) mitunter sehr unterschiedliche Regelungen vorfinden. Jedenfalls dort wo es möglich ist, sollte man auf Bundesebene daran arbeiten, ein einheitliches und zentral normiertes Datenschutzrecht zu schaffen.

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