Kremer-Legal weist darauf hin, dass das AG München in einer aktuellen Entscheidung der Meinung ist, dass IP-Adressen keine personenbezogene Daten sind – das Urteil ist hier zu finden.
Ein Blick ins Urteil stellt schnell klar, dass das AG-München sich (recht plump, nur unter Hinweis auf den Gola/Schomerus) einfach auf das “relativ personenbezogene Datum” bezieht. Es findet weder eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des AG-Berlin und LG-Berlin, aber auch nicht des BGH statt. Insofern ist es ein für die Diskussion ebenso nutzloses wie liebloses Urteil.
Aktueller Hinweis: Ich biete hier auf IP-Adressen-Recht.de eine ständig aktualisierte Übersicht zu dieser Frage.
Oktober 8th, 2008 at 9:33 am
[...] deshalb kaum Bestand haben und wird wohl in der zweiten Instanz aufgehoben werden. Jens Ferner vom Datenschutz-Blog bezeichnet das Urteil denn auch als “nutzlos und [...]