AG München sieht IP als nicht-personenbezogenes Datum

Kremer-Legal weist darauf hin, dass das AG München in einer aktuellen Entscheidung der Meinung ist, dass IP-Adressen keine personenbezogene Daten sind – das Urteil ist hier zu finden.

Ein Blick ins Urteil stellt schnell klar, dass das AG-München sich (recht plump, nur unter Hinweis auf den Gola/Schomerus) einfach auf das “relativ personenbezogene Datum” bezieht. Es findet weder eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des AG-Berlin und LG-Berlin, aber auch nicht des BGH statt. Insofern ist es ein für die Diskussion ebenso nutzloses wie liebloses Urteil.

Aktueller Hinweis: Ich biete hier auf IP-Adressen-Recht.de eine ständig aktualisierte Übersicht zu dieser Frage.

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Ein Kommentar

  1. Offene Netze und Recht schrieb:

    [...] deshalb kaum Bestand haben und wird wohl in der zweiten Instanz aufgehoben werden. Jens Ferner vom Datenschutz-Blog bezeichnet das Urteil denn auch als “nutzlos und [...]

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