Apr 26

Golem berichtet, unter Berücksichtigung einer Focus-Meldung, dass Google wohl noch in diesem Jahr die gemachten Streetview-Aufnahmen online stellen wird. Zugleich soll es angeblich die Möglichkeit für alle Betroffenen geben, gegen die Anzeige des eigenen Hauses im Internet Widerspruch einzulegen.

Sollte dem so sein, wäre dies ein grosser Schritt und würde den grossteil meiner geäußerten Kritik erledigen.

Update: Dazu auch den Bericht bei Heise beachten. Das ULD hält einen eigenen Themenbereich dazu bereit und bietet Schilder an, mit denen man schon während der Erfassung widersprechen kann.

Artikel von mir zum Thema Streetview:

Links:

Apr 25

Ich bin im Sicherheitsblog über einen kurzen und schönen Artikel zum Thema “Fallstricke beim Schwärzen” gestoßen. Sehr schön und wichtig für all diejenigen, die schwärzungen ins Netz stellen möchten, zu finden hier.

Ich nutze bis heute übrigens nur zwei Wege, die beide viel Zeit kosten:

  1. Wenn das Dokument in Papierform vorliegt: Mit einem Permanentmarker schwärzen, so dass wirklich alles weg ist. Dann einscannen. In der Theorie mag das nicht 100%ig sein, mir wurde bis heute aber in der Praxis noch nie gezeigt, wie man sowas nach einer Digitalisierung auslesen möchte.
  2. Das Dokument in ein Bild umwandeln, mit einem schwarzen Feld “Übermalen”, das Bild als Format speichern, das keine Objekte beherrscht (JPG, PNG) und dann als PDF importieren.

 

Apr 24

DerWesten berichtet, dass die NRW-Schulministerin (CDU) die Kameraüberwachung an Schulen ausbauen möchte. Die Diskussion erinnert in den Argumenten ein wenig an die Kinderpornografie-Debatte, wo ja scheinbar jeder zweite Mitbürger ein Pädophiler ist – diesmal sind es Schulhöfe, auf denen scheinbar Junkies ständig übernachten:

„Es gibt Schulen, an denen Lehrerinnen vor Unterrichtsbeginn erst einmal Drogen-Spritzen vom Schulhof auflesen müssen”, gab Sommer ein drastisches Beispiel an.

Wie immer zwei Möglichkeiten: Entweder es sind Einzelfälle, die aber können keinen Masseneinsatz von Kameras rechtfertigen sondern schreien geradezu, sich mit dem EInzelfall vor ORt auseinander zu setzen. Oder die Ministerin möchte uns ernsthaft erzählen, dass der Durchschnitts-Schulhof so aussieht.

Witzig ist die taktische Dummheit der CDU-Politiker im Landtag, denn man liest im Artikel den hier:

CDU-Schulpolitiker Bernhard Recker betonte, solche Vorfälle seien nach der Anbringung von Kameras um 90 Prozent zurückgegangen.

und kurz danach das hier:

Derzeit werden nach Angaben des Schulministeriums Videokameras nur in fünf Kommunen eingesetzt: In Düsseldorf, Leverkusen, Mönchengladbach, Bonn und Würselen.

Wenn nur an 5 Schulen Kameras eingesetzt werden, ergibt das mit der Aussage “Rückgang um 90%”, dass ja dann eine der genannten Schulen eine solche Junkie-Herberge gewesen sein muss. Ich bin gespannt, was die Kommunen dazu sagen.

Doch ich kann beruhigen: Das Ministerium ist wieder einmal herzlich uninformiert, denn die Liste ist unvollständig. Ich habe schon mehrfach berichtet, dass hier in Langerwehe an der Schule Kameras angebracht sind, unser Dorf fehlt aber in der Auflistung. Also ist die Liste unvollständig und somit unbrauchbar – wer weiß, was noch fehlt.

Der Hinweis auf den “Vandalismus” ist ohnehin Unsinn: Ich habe mit der PKS hier in Langerwehe längst nachgewiesen, dass die Zahl der Sachbeschädigungen durch die Installation von immerhin 4 Kameras sich weder verringert, noch erhöht hat.

Apr 24

Nur eine Randmeldung ist bei der Tagesschau der Hinweis, dass weitere DNA-Fehlspuren gefunden wurden, die Ermittlungen beeinflusst haben müssen.

Artikel zum Thema “DNA-Spuren”:

Apr 24

Meldung aus dem Bundestag:

Der Weg zur Verabschiedung des Zensusanordnungsgesetzes 2011 ist frei. Der Innenausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (16/12219) in einer durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalition bei Ablehnung der Opposition zugestimmt. Am Freitag wird der Bundestag in dritter Lesung über die Vorlage entscheiden. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den registergestützten Zensus (Volkszählung) 2011 geschaffen werden. Die benötigten Daten werden dabei im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister erhoben. Ergänzend dazu wird es stichprobenartige Haushaltsbefragungen geben.

Dabei wurde auf den letzten Metern noch schnell etwas Lobby-Arbeit betrieben: Die Regierungsvorlage sah eine “1:1-Umsetzung” der EU-Zensusverordnung vor. Darin ist die Abfrage der Religionszugehörigkeit nicht vorgesehen. Sowohl die Kirchen als auch der Bundesrat hatten sich jedoch für eine solche Abfrage, wie es sie auch bei der letzten Volkszählung in der Bundesrepublik im Jahr 1987 gegeben hat, eingesetzt. Dieser Forderung trägt der Änderungsantrag nun Rechnung. Also wird nun doch die Religionszugehörigkeit erhoben – dabei waren die Experten insgesamt auf breiter Front dagegen, Befürworter waren alleine Bundesrat und Kirchen. Selbst der Vorsitzende der Zensuskommission hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen.

Vorher gab es zur umstrittenen Frage ob die Religionszugehörigkeiten erhoben werden sollen, noch diese Meldung aus dem Bundestag:

Der von Kirchenvertretern geforderten Erhebung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft im Rahmen der für 2011 geplanten Volkszählung (Zensus) stehen Datenschützer ebenso wie die Zensuskommission ablehnend gegenüber. Das wurde bei einem öffentlich erweiterten Berichterstattergespräches des Innenausschusses am späten Montagnachmittag deutlich. Der dabei diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Anordnung des Zensus 2011″ (16/12219) sieht ein solches Erhebungsmerkmal nicht vor, da dies auch in der EU-Zensusverordnung nicht vorgegeben sei, die laut Bundesregierung “eins zu eins” umgesetzt werden soll. [...]

Karsten Neumann, Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern lehnte hingegen die auch vom Bundesrat geforderte Erhebung der Religionszugehörigkeit als “aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig” ab. Verfassungsrechtliche Probleme könne er zwar nicht erkennen, sagte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, doch sehe auch er keine Notwendigkeit, die Erhebungsmerkmale auszuweiten. Dagegen lägen “gute fachliche Gründe” vor. Professor Gert Wagner, Vorsitzender der Zensuskommission, bezeichnete die Aufnahme des Religionsmerkmals als “nicht nötig”. Zudem sei es auch in der Praxis schwierig, welche Religionsgemeinschaft auf dem Fragebogen erscheinen dürfe und welche nicht. Aus Sicht der Zensuskommission sei es sinnvoller, Fragen nach dem Migrationshintergrund und den im Haushalt gesprochenen Sprachen zu stellen. (mehr)

Vorher von mir zum Thema Zensus 2011:

Update: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärt hierzu:

„Im Gesetzgebungsverfahren konnte ich erreichen, dass die adressscharfe Zuordnung der Zensusdaten mit Hilfe der im Anschriften- und Gebäuderegister enthaltenen geografischen Koordinaten unterbleibt.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch ist die vorgesehene Datenerhebung in sensiblen Sonderbereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Haftanstalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Volkszählungsurteil empfohlen, in derartigen Bereichen zur Verminderung der Gefahr einer sozialen Abstempelung Erhebungen möglichst in anonymisierter Form durchzuführen. Wenn dieser Empfehlung nicht gefolgt wurde, ist bei der datenschutzrechtlichen Begleitung des Zensus darauf zu achten, dass die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht und somit der konkrete Personenbezug aufgelöst wird.

Meine Mitarbeiter und ich werden die praktische Durchführung des Verfahrens auf Bundesebene intensiv und in enger Kooperation mit den für die Kommunen und die Statistischen Landesämter zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz begleiten.“

Apr 24

Due EU-Kommission hat klar gestellt, dass unentgeltliche Dienste nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind – damit wird Patrick Breyer in seiner schon länger vertretenen und ausführlich begründeten Analyse bestärkt.

Alle Infos dazu hier.

Apr 24

Auf der Webseite des Bundestages finden sich inzwischen die verschiedenen Stellungnahmen der Experten zur anhörung bzgl. der Einfürung u.a. des neuen §89a StGB (“Staatsgefährdende Gewalttaten”).

Hervorzuheben ist insbesondere die Stellungnahme von Hierhake (Uni Bonn) , die keine Scheu hat es als das zu bezeichnen was es ist: Feindstrafrecht. Ebenfalls kritisch mit guter Argumentation ist Jessberger zu lesen (Uni Berlin);

Umfassend ist die Stellungnahme von Sieber (Max-Planck-Institut), der zwar Änderungsvorschläge unterbreitet, aber Im Kern wohl keine Probleme hat – dennoch ein echter Lesetipp, da es die umfassendste und tiefgehendste Stellungnahme ist.

Müller-Jacobsen (für die BRAK) ist zwar kritisch, aber man merkt sofort die Tagespolitik, was es wenig spannend zu lesen macht.

Im Fazit haben 3 von 9 Experten sich durchgehend kritisch gezeigt. Wie die Abstimmung im Bundestag laufen wird, kann man sich denken. Die hier vorgestellten Stellungnahmen werden auch auf Feindstrafrecht.com eingebaut und verarbeitet.

Apr 23

Die EU hat den EUProfiler eingestellt, eine Art Wahlomat für die europäische Ebene.

Interessant dabei: Eingesetzt wird Google Analytics. Abgesehen von der Frage, welche persönlichen Rückschlüsse die seitenbetrieber damit bei der Angabe solch doch sensibler Daten hat, ist es doch wieder kritisch, wenn die öffentliche Hand schon wieder so ein System ohne Rückfrage beim Nutzer einsetzt.

Apr 22

Zu den Plänen der Bundesregierung, wonach im Rahmen der Sperrung von als kinderpornografisch gelisteten Webseiten eine Speicherung von Zugriffsversuchen und mögliche Beauskunftung gegenüber dem Bundeskriminalamt vorgesehen ist, erklärt der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert:

„Schon das reine Sperren von Webseiten ist ein grundrechtliches Problem, insbesondere weil dadurch auch rechtmäßige Inhalte des Internet betroffen sein werden, die den uneingeschränkten Schutz des Art. 5 Grundgesetzes in Anspruch nehmen können. Die nun bekannt gewordenen Planungen haben aber eine völlig neue Überwachungsdimension: Mit dem Speichern der Zugriffsversuche würde eine Vorverlagerung der Verdachtsgewinnung zur Bekämpfung der Kinderpornografie erfolgen, die Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen zu Verdächtigen machen würde: Allein der Umstand, dass eine Internetadresse angeklickt wird, wird zum Ermittlungsansatz wegen Kinderpornografie genommen.

Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft, da er nicht wissen kann, ob diese Adresse selbst gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse automatisch weiterleitet. Die Aufnahme in die Liste durch eine Verwaltungsbehörde gibt nicht ansatzweise die Sicherheit, dass ein Internetangebot wirklich kriminelle Inhalte enthält. Ein Mitloggen von Webseitenaufrufen wäre nicht nur ein Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet, sondern zugleich ein Überwachungsinstrument, mit dem die Nutzung des Internet allgemein massiv beeinträchtigt würde.

Die Bundesregierung täte gut daran, vor einem Beschluss ihre Gesetzentwürfe einer öffentlichen Diskussion zu unterwerfen. Schnellschüsse bei Internetzensur und -kontrolle können hier eine nicht beabsichtigte explosive Wirkung entfalten – für Grundrechte, für die wirtschaftliche Relevanz elektronischer Medien und letztlich für die gesamte Gesellschaft.“

Apr 22

Nur ein kurzer Hinweis: Bei Facebook gibt es eine Gruppe contra Netzsperren, zu finden hier.

Apr 22

Ohne Polemik: Via Spreeblick werde ich darauf aufmerksam, dass es wohl eine “Streikwelle” als Zeichen gegen die heute beschlossenen “Netzsperren” gibt. Zwar muss es noch in den Bundestag, aber man darf sich wieder auf ein Abnicken einstellen.

Ich möchte an dem Streik – auch wenn ich die Idee nett finde – nicht teilnehmen, denn ich denke, in der Zeit jetzt brauchen wir vor allem Kommunikation und Diskussion, und gerade nicht das freiwillige Abschalten wichtiger Diskussionsplattformen.

Zu viele Menschen da draußen glauben, dass die Sperren sinnvoll und gut sind, zu viele Menschen verstehen unsere Kritik nicht. Wir sollten dafür sorgen, es denen begreiflich zu machen – und nicht auch noch freiwillig das Feld räumen, nicht einmal im Rahmen einer Aktion. Dies sicherlich auch unter dem Blickwinkel, dass die Presse die Blogs nutzt, um die andere Meinung zu sehen.

Apr 22

Im Folgenden die Pressemitteilung, dass die “Netzsperren” vom Bundeskabinett beschlossen wurden, als nächstes ist der Bundestag dran. Vor allem der Abschnitt “mit allen rechtsstaatlichen Mitteln” liest sich doch sehr zynisch, hervorgehoben wird nun sehr agressiv, dass die anfallenden Daten zur Strafverfolgung genutzt werden können. Auffallend ist auch wieder, dass die PKS als Spiegelbild der Wirklichkeit verkauft wird, auch ist es inzwischen nachweislich falsch, dass die Bundesregierung alles versucht, um entsprechende Webseiten abzuschalten.

Hinweis: Eine Zusammenfassung zum Thema halte ich hier bereit.

Die Bundesregierung hat am 22.04. 2009 auf Vorlage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um.

Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich – wie in den Eckpunkten festgelegt – auf Zugangserschwerungen zu kinderpornographischen Inhalten.

Kinderpornographie ist die Dokumentation von Kindesmissbrauch und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein missbrauchtes Kind. Trotz internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornographie im Netz. So ist allein in Deutschland im Zeitraum von 2006 auf 2007 ein Zuwachs von 111 % zu verzeichnen (2936 auf 6206 Fälle).

Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden. Die Täter müssen weiterhin mit Hochdruck ermittelt und kinderpornographische Seiten geschlossen werden. Das heute im Kabinett beschlossene Gesetz will – im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet – die bestehenden Möglichkeiten wirksam ergänzen.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sog. Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornographischen Angebot erschwert wird
  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden.

Die Bundesregierung weiß, dass mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird. Sie schlägt deshalb auch vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgt.

Apr 22

Der Westen berichtet, dass das Gentest-Gesetz am Freitag im Bundestag zur Abstimmung stehen wird. Ich hatte das schon früher aufgegriffen, und an mehreren Punkten zu viele Ausnahmen festgestellt. Insbesondere bewerte ich es als Fehler, dass Versicherungen ab einer bestimmten Versicherungssumme eine Ausnahme zugestanden bekommen:

Das “Grundsätzlich” findet sich dann auch noch bei Versicherungen. Wem jetzt nicht mulmig wird, der sollte es nochmal in Ruhe lesen. Man beachte dabei den letzten Satz, der eine Vorlagepflicht bei Versicherungssummen ab 300.000 Euro vorsieht. Damit kennen wir wenigstens den Wert unseren ach so garantierten Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung: Bei 300.000 Euro ist das nämlich nicht mehr ganz so wichtig.

Apr 22

Google berichtet, dass (erstmal nur in der US-Suche) Profile nun ebenfalls durchsucht werden. Ob Google damit nun auch zur Personen-Suchmaschine wird, muss sich mit der Zeit zeigen, im deutschen Formular existiert die Möglichkeit offensichtlich noch nicht. (via Werning bei Twitter)

Apr 22

Im Folgenden einfach die Pressemitteilung des Bundestages zur Kenntnis, ohne weiteren Kommentar oder Wertung:

Sogenannte Bürgerportale im Internet sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig für mehr Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation sorgen. Mit den Bürgerportalen solle eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, “die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet”, schreibt die Regierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/12598), der am 23. April in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll. Mit dem Gesetz solle der Rechtsrahmen geschaffen werden, der “zur Einführung vertrauenswürdiger Bürgerportale im Internet benötigt” werde.

E-Mails seien zu einem Massenkommunikationsmittel geworden, das privat ebenso selbstverständlich genutzt werde wie in der Kommunikation mit Behörden und Geschäftspartnern, argumentiert die Regierung in der Vorlage. Sie seien “einfach, schnell, preiswert und ortsunabhängig”, könnten aber auch “mit wenig Aufwand auf dem Weg abgefangen, wie Postkarten gelesen und in ihrem Inhalt verändert werden”. Das Gesetz solle dazu beitragen, für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr “geeignete Rahmenbedingungen herzustellen, die eine vergleichbare Vertrauenswürdigkeit gewährleisten wie die auf Papier beruhende Kommunikation”.

Dazu sollen private Anbieter von Bürgerportaldiensten laut Entwurf in einem Akkreditierungsverfahren nachweisen, dass die durch sie angebotenen E-Mail-, Identitätsbestätigungs- und Speicherdienste hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllen. “Bürgerportale akkreditierter Diensteanbieter bieten dem elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr sichere Kommunikationslösungen, bei denen sich die Teilnehmer der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und der Identität ihrer Kommunikationspartner hinreichend sicher sein können”, heißt es in der Vorlage weiter.

Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem bedarf das geplante Gesetz nach Auffassung der Länderkammer der Zustimmung des Bundesrates. Dies weist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zurück.

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