Jan 30

Kurz eine Meldung von ZDNET:

Google hat seine Datenschutzrichtlinien am gestrigen Data Privacy Day geändert, ohne öffentlich darauf hinzuweisen. Wie Digital Inspiration berichtet, protokolliert und speichert der Suchmaschinenanbieter ab sofort nicht mehr nur User-Daten wie Webanfrage, IP-Adresse sowie Browser-Typ und zeichnet diese in Form von Serverprotokollen auf. Vielmehr erfasst er jetzt auch Informationen, ob und wie Anwender Google-Dienste nutzen. Dies begründet das Unternehmen damit, Anwender etwa vor Phishing schützen zu wollen.

Jan 30

Heise berichtet:

Nur die Hälfte der Web-Nutzer liest die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch. Zu diesem Ergebnis kommt die TNS-Infratest-Studie zum “Bewusstseinswandel im Datenschutz”, die Microsoft Deutschland heute gemeinsam mit dem Deutschen Digital Institut in Berlin vorstellt. Befragt wurden 1014 Internetnutzer Ende 2008 in Deutschland.

Als Grund gaben drei Viertel der Nicht-Leser an, dass es ihnen einfach zu lange dauert. 13 Prozent haben bislang einfach nicht daran gedacht, die Bestimmungen zu lesen. 14 Prozent lesen die Datenschutzbestimmungen grundsätzlich nicht, weil sie ihnen misstrauen.

Ich denke, es kommt auf die Aktion an: In Shops wird man eher lesen (etwa wegen der Schufa-Klausel), ebenso bei Diensten die man zur Interaktion nutzt (Foren, Soziale Netze etc.). Einfache Blogs sind da erstmal uninteressanter. Insofern sollte eine Studie auch berücksichtigen, um welches Umfeld und welche Intention es geht, sonst sind solche Aussagen schlicht unbrauchbar.

Insgesamt denke ich, dass der Weg der rein Textbasierten Lösung der falsche ist: Gerade wenn es rechtssicher sein soll, führt das zu ellenlangen Texten die für jede (Un)möglichkeit eine Regelung vorsehen.

Sinnvoller ist die Idee der Iconsets, die man weiter verfolgen sollte – den macher der Iconsets hatte ich schonmal angeschrieben, doch leider gab es keine Resonaz. Vielleicht greift ja jemand anders die Idee auf. EIn anderer Weg wäre eine Art zentraler Datenschutz-Liznezgeber, analog zur Creative-Commons Idee.
Auch die Browser-Hersteller (inkl. Firefox), die
den P3P-Standard haben verkümmern lassen, tragen hier eine Teilschuld daran, dass es bis heute kein einfaches Verfahren gibt.

Jan 28

Meldung via Tagesschau:

Die Deutsche Bahn hat in den Jahren 2002 und 2003 rund 173.000 Mitarbeiter mit einem Datenabgleich überprüft. Damit waren fast drei Viertel der Beschäftigten betroffen.

Ich empfohle dort zu lesen.

Jan 28

Nach einem Datendiebstahl bei dem Login-Informationen im Klartext gestohlen wurden, kann die Sorge schnell groß sein, wo man diese Login-Informationen noch genutzt hat. Im Horror-Szenario nutzt man diese Daten bei einem eBay-Account und die Hacker haben jetzt vollen Zugriff auf den eigenen eBay-Account oder gar PayPal-Account.

Nicht ohne Grund raten Profis, auch ich auf dieser Seite, für jeden Account gesonderte Login-Informationen zu nutzen. Aber machen wir uns nichts vor: In der Praxis machen das gerade die “normalen User” faktisch nie. Zu viele Logins hat man heute, und auch eine Software wie KeePass ist dann irgendwann zu nervig. Und im Zweifelsfall auch zu unsicher.

Man kann sich auch selbst mit recht einfachen Maßnahmen jedenfalls rudimentär schützen um Standard-Diebstählen vorzubeugen:

  1. Nur registrieren wo es nötig ist: Nutzen Sie bei Zwangsregistrierungen, etwa für Downloads, Wegwerf-Mailadressen wie z.b. von TemporaryInbox.
  2. Wenn Sie sich ernsthaft registrieren, nutzen Sie mein 3-Kategorien-System: Überlegen Sie sich drei verschiedene Passwörter, die sie sich merken können und eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen sind. z.b. “GThrd45″.
  3. Die Kategorien teilen Sie wie folgt ein:
    1. Webseiten ohne hegliche persönliche Informationen, ausgenommen Email (typisch sind reine Logins zu Downloads etc.)
    2. Webseiten mit persönlichen Informationen, aber ohne Bankdaten
    3. Webseiten, auf denen Bankdaten vorhanden sind
  4. Nutzen Sie in jeder Kategorie das entsprechende Passwort, aber: Beachten Sie Punkt 5!
  5. Wenn Sie das jeweilige Passwort einer Kategorie einsetzen, hängen Sie an das Ende (oder stellen sie voran) den ersten Buchstaben des Namens des Dienstes den sie gerade nutzen. Das ist nicht der perfekte Schutz, aber wieder eine Hürde mehr. Wer mag, kann nicht einfach den Buchstaben nehmen sondern wandelt ab, etwa: Immer den X.Buchstaben des Dienstes nutzen, oder immer den letzten aber +1, also anstelle ein “A” wird ein “B” an das Passwort angehängt.

Wenn man sich das einmal angewöhnt hat, kann man nach einiger Zeit problemlos relativ sicher arbeiten, ohne Zusatzsoftware. Bei einem Datendiebstahl der Kategorie 1 sind die Kategorien 2+3 erstmal nicht gefährdet (wenn man wirklich verschiedene Passwörter genutzt hat!).

Beispiele:

Wer in der Kategorie 3 das Passwort “GThrd45″ nutzt und sich auf der Seite “PayyBall.tld” registriert, würde im einfachsten Fall das Passwort “GThrd45P” (erster Buchstabe des Dienstes ist “P”) nutzen. Man kann auch immer den zweiten Buchstaben wählen, dann nutzt man hier “GThrd45a”.
Auf der Webseite “emarketbill.tld” (ebenfalls Kategorie 3) registriert man sich dann mit “GThrd45e” (1. Buchstabe) oder “GThrd45m” (2. Buchstabe).
Nochmals: Man nutzt natürlich immer und auf allen Seiten das gleiche System, also z.B. hängt man immer den ersten Buchstaben hinten an, das verinnerlicht man recht schnell ;)

Und wenn man Punkt 5 beachtet, ist selbst innerhalb einer Kategorie alles etwas entspannter. Dabei nutzt man regelmässig unterschiedliche Passwörter, ohne sich ständig alle merken zu müssen. Natürlich ist das System durchschaubar, auch wenn man es abwandelt – im Regelfall aber nutzen Hacker automatisierte Systeme und suchen nicht im Einzelfall nach Möglichkeiten.

Keinesfalls möchte ich hiermit “absolute Sicherheit” suggerieren, die gibt es ohnehin nicht – aber es ist mehr als das, was die Realität zur Zeit bietet und ist zudem merkbar. Und im Notfall, wenn man doch mal ein einzelnes Passwort vergessen hat, gibt es ohnehin fast immer eine “Neues Passwort”-Funktion.

Jan 28

Monster informiert:

Wie viele Unternehmen, die mit umfangreichen Datenbanken und sensiblen Nutzerinformationen arbeiten, ist Monster zur Zielscheibe von Angriffen aus dem Internet geworden. Wie wir vor kurzem erfahren haben, wurde auf unsere Datenbank rechtswidrig zugegriffen und bestimmte Kontakt- und Benutzerkontendaten wurden entnommen; einschliesslich Monster Nutzer-IDs und Passwörter, E-Mail Adressen, Namen, Telefonnummern und einigen demographischen Daten.

Wichtig: Benutzername und Passwort wurden gestohlen. Monster scheint also die Passwörter nicht verschlüsselt gespeichert zu haben, was bestenfalls als Unding zu bezeichnen ist.

Auch die Verharmlosung, dass “viele Unternehmen” betroffen sind und die Tatsache, dass es wohl keine Mails an Betroffene gab, sondern nur einen lapidaren kleinen Hinweis auf der Webseite (ich bin dort auch registriert gewesen), wirft kein überzeugendes Licht auf den Dienst.

Hier merkt man erneut, wie wichtig es ist, verschiedene Passwörter zu nutzen. Wer das dortige Passwort auch bei anderen Diensten genutzt hat, sollte umgehend überall seine Passwörter ändern.

Jan 27

Meldung via Spiegel:

Im Oktober stoppte die EU nach einem Sturm der Entrüstung den Einsatz von Nacktscannern. Dabei standen zu dieser Zeit sechs Geräte schon seit Jahren im Keller des Europaparlaments bereit. Nun will man die nutzlosen Peep-Show-Anlagen loswerden. [...] Ein Interessent ist freilich weit und breit nicht in Sicht.

Keine Sorge: Irgendeiner wird sich schon finden.

Hinweis: Zum Thema hier der Sammelartikel

Jan 26

Im Rückgriff auf einen alten Artikel von mir, mit Blick auf das nun beschlossene ELENA-Verzeichnis, nutze ich inzwischen den Begriff “Lebens-Vorratsdatenspeicherung”.

Man sollte so ehrlich sein und das Bild, das hier durch die Mosaiksteinchen entsteht, entsprechend benennen.

Jan 26

Bei Heise ist aktuelles zum Thema Biometrie zu finden, was aufhorchen lässt:

Auf der derzeit in Berlin stattfindenden omnicard legte der für “IT-Großsysteme und Biometrie” zuständige Abteilungsleiter in der EU-Generaldirektion Justiz und Inneres, Frank Paul, ein flammendes Plädoyer für die flächendeckende Ausweitung biometrischer Identifizierungsanwendungen ab. [...]

Bei den biometrischen Reisepässen habe Deutschland eine “erfreuliche Vorreiterrolle” gespielt [...] Zugleich kritisierte Paul, dass Deutschland das einzige Land in der Gemeinschaft sei, “das sich entschlossen hat, die Biometriedaten nicht in eine zentralisierte nationale Datenbank einzustellen”. Dabei sei “allen Beteiligten klar, dass hier Sicherheitslücken bestehen”, denn die Fingerabdrücke würden nur im Reisepass abgespeichert und “es gibt keine Abfrage, ob nicht schon jemand mit denselben Fingerabdrücken unter anderem Namen einen Reisepass beantragt hat”. [...]

Als weiteres Einsatzfeld, “die biometrisch gestützte elektronische Identität einzusetzen”, peilt der EU-Beamte den Zahlungsverkehr an, “weil der Kreditkartenbetrug ein immer drängenderes Problem werden wird”.

Nur kurz erneut der Hinweis an alle technikgläubigen: Wir können heute längst “Kopien” von Fingerabdrücken anfertigen. Ähnliches beim Iris-Scan ist absehbar, die biometrische Erfassung von Gesichtszügen steckt dagegen bestenfalls in den Kinderschuhen. Ob sich wirklich mehr Sicherheit erreichen lässt ist dabei erstmal eine Frage, dass sich mehr Potential für Identitäts-Betrügereien ergibt ist aber eine Tatsache.

Jan 26

Wie Heise berichtet, kommt wieder Leben in das ELENA-Verfahren. Die -neben der Vorratsdatenspeicherung- wohl umfassendste geplante Datenspeicherung von Bürgern ist aber bei weitem nicht so bekannt wie sie sein sollte, daher widme ich hier kurz ein paar Zeilen.

Update: ELENA wurde am 22.1.2008 vom Bundestag beschlossen. Dazu folgende Links:

  1. Gesetzestext (Drucksache 16/10492) als PDF
  2. Änderung 16/11666 (PDF), der noch Änderungen bzgl. des Datenschutzes vorsieht
  3. Mitteilung von Beck-Online
  4. Warnung vor Berichterstattung in den Medien
  5. Bericht bei der Tagesschau

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Jan 25

Gerade wird via Twitter darauf hingewiesen, dass Google mit TOR Probleme machen und Zugriffe blocken soll. Hinweis dazu: Das Phänomen ist schon älter und es wird gemutmaßt, dass Google wohl bei manchen Exit-Nodes abhängig diese Meldung anzeigt.

Meine Anmerkung: Diese Seite sieht man bei Google schon bei realtiv wenigen zugriffen. Bei mir reichen um die 200 Zugriffe in wenigen Minuten um die Seite zu erzeugen. Wenn nun TOR aktiv genutzt wird gerade entsprechend viele Anfragen via den gleichen Exit-Node bei Google ankommen, sind 200 Anfragen in wenigen Minuten schnell erreicht. Mich wundert das daher nicht und ich muss nicht überlegen, ob Google TOR blockt.

Jan 24

Bei Daten-Speicherung.de ist ein umfassender Test von Anon-Diensten zu finden. (via offenenetzeundrecht)

Jan 24

1) Überwachung im Kaffee-Haus (“Balzac”)

Auch wenn ich schon 2008 darüber geschrieben habe, wird das Urteil erst jetzt richtig bekannt: Das AG Hamburg hat im April 2008 (AZ 4 C 134/08) entschieden, dass besonders im Aufenthaltsraum für Kunden hohe Maßstäbe gelten.

2) Heimlich erlangtes Sendematerial (“Panorama”)

Das LG Hamburg (AZ 324 O 121/08) hat erörtert, dass heimlich erlangtes Sendematerial (“verdecktes Interview”) zur Ausstrahlung genutzt werden darf. Abzuwägen ist wie immer zwischen Unternehmenspersönlichkeitsrecht und allgemeinem Informationsinteresse.

Jan 23

Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. Dezember 2008 eine grundlegende Entscheidung zur Reichweite des Schutzes von Patientendaten in der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen. Er hat entschieden, dass nach gegenwärtiger Rechtslage Krankenhäuser oder Vertragsärzte keine Patientendaten an private Dienstleistungsunternehmen zur Erstellung der Leistungsabrechnung übermitteln dürfen. Dies gilt auch, wenn die Patienten Einwilligungserklärungen unterzeichnet haben.

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Jan 23

Ein Artikel aus Neu-Ulm sorgt allmählich für Wellen:

Staatsanwalt Walter Henle – sozusagen Vertreter und Hauptzeuge in Personalunion – legte dem 48-jährigen Zahnarzt zweifache “Verletzung von Privatgeheimnissen”, genauer gesagt: Verrat von Patientendaten, zur Last. Der Zahnmediziner hatte Ende Mai 2008 bei der Staatsanwaltschaft per Fax Strafanzeige gegen zwei Patienten erstattet [...] Bei der Betrugsanzeige nannte der Dentist Ross und Reiter: die Namen seiner Patienten und die Art der Behandlung. Als die säumigen Patienten davon erfuhren, erstatteten sie Gegenanzeige wegen Verrats von Privatgeheimnissen.

Die Staatsanwaltschaft erkannte ebenfalls Geheimnisverrat und erwirkte einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 20 000 Euro.

Kann das sein? Ich versuche es in der gebotenen Kürze zu analysieren. Vorab der Hinweis zu Blogeinträgen von Anwälten zum Thema:

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Jan 23

Lesetipp: In der DuD 12/2008 findet sich ab Seite 795 eine Analyse des laufenden Verfahrens vor dem EUGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Die beiden Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die besseren Argumente gegen die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Erlass der Richtlinie sprechen.

Dabei finde ich den Satz der Autoren zum Schlussantrag des Generalanwalts bemerkenswert:

Gleichwohl stimmt es bedenklich, dass sich zur wesentlichen Frage der Binnenmarktrelevanz sowie der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Richtlinie keine vertiefte Auseinandersetzung findet [...]

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