Mai 31

Futurezone berichtet:

Hinter verschlossenen Türen verhandeln EU-Kommission und US-Behörden über ein neues Copyright-Abkommen, das Tauschbörsenbenutzer kriminalisiert. Zoll und andere Behörden sollen auch in Europa anlasslos Laptops, iPods und andere Datenträger nach “illegalen” Inhalten durchsuchen können.

Der gesamte Artikel ist lesenswert und sicherlich ist das Vorhaben empörend. Aber: In der Praxis wird es wertlos sein. Es wäre sicherlich der letzte Anlaß, damit endlich jeder anfängt seine Festplatte komplett zu verschlüsseln (Urteile, dass man sein Passwort nicht herausgeben muss und sogar vergessen darf gibt es inzwischen aus den USA, England und Deutschland). Weiterhin wird es so laufen wie heute bei Anziehsachen, die man bei der Rückkehr aus den USA ja verzollen muss: Etiketten entfernen, einmal tragen und in die Schmutzwäsche stopfen. So wie in diesem Beispiel wird auch bei (vermeintlich) kopierten Musikdateien der Zoll vor ganz praktischen Problemen stehen – zumal Shops wie iTunes inzwischen ohne DRM Musik verkaufen.

Es bleibt die abstossende Vorstellung, dass man seinen Laptop zur “Durchsuchung” jedem Zöllner anbieten muss. Die Tatsache, dass dies -wie gerade dargestellt- ohnehin zu keinen “Fahndungserfolgen” führen kann macht den Grundrechtseingriff nur schlimmer, da nicht mehr zu rechtfertigen. Wobei ein offensichtliches Lobby-Übereinkommen ohnehin nicht zur Rechtfertigung taugt.

Mai 31

In der SZ ist ein interessanter Artikel, der es als anstössig darstellt, dass eine Abgeordnete aus der Hessischen Landtagsfraktion “hinweggelobt” werden soll. Wer den Artikel liest, sollte aber nicht das als Problem erkennen, sondern etwas anderes, was leider nicht sonderlich betont wird:

In der hessischen SPD gibt es weiterhin Versuche, die Abgeordnete Dagmar Metzger aus der Landtagsfraktion herauszulösen. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ist Metzger aus der Spitze des SPD-Landesverbandes angeboten worden, 2009 für den Bundestag zu kandidieren. Nach Angaben aus der Hessen-SPD stellte ihr Norbert Schmitt, Generalsekretär des Landesverbandes, kürzlich in Aussicht, im Wahlkreis Odenwald antreten zu können.

Dass man Abgeordnete loswerden will ist nichts neues und sicherlich nicht schön. Dass man aber hinter den Reihen unter einigen wenigen Parteifunktionären festlegt, wer für den Bundestag kandidieren kann (und evt. sogar fest einzieht), somit das Demokratieprinzip vollkommen aushebelt, sollte schon mehr Beachtung finden. Leider aber gibt der Artikel das nicht wieder, der Leser ist gefragt, hier selber Schwerpunkte beim Lesen zu setzen. Ein schönes Beispiel zum Thema Medienkompetenz, die heute (gerade bei politischer Berichterstattung) nur mit gewissen staatsbürgerlichem Grundwissen zu erreichen ist. Man sollte nämlich immer den Art. 21 GG im Kopf haben, dessen erster Absatz u.a. lautet:

Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Obiges zeigt deutlich, dass wir scheinbar eher im Bereich eines parlamentarischen Adels leben als in der von der Verfassung zugesicherten parlamentarischen Demokratie. Schlimm ist, dass die Presse nicht in der Lage ist dieses gemauschel offen zu benennen und anzuprangern. Schlimmer noch, dass die Verantwortlichen auch weiterhin gewählt werden.

Mai 30

Die Telekom-Geschichte nimmt immer weitere Ausmaße an. Vor der Telekom gab es Lidl. Vor Lidl den Fall der Bank, die eine Kundin anhand von Videoaufzeichnungen unerlaubt ermittelte. Und das sind nur die drei Fälle die uns in der letzten Zeit besonders bewegt haben – jeder merkt täglich, das Datenschutz hierzulande alles andere als verbreitet ist. Dennoch, nach alledem, ist heute zu hören, dass die Politik nicht auf Gesetze setzen will. Man möchte “freiwillige Kontrollen der Wirtschaft”, so etwa der Bundesinnenminister heute:

Darin formuliere Schäuble das Ziel des Treffens mit den Worten: “Uns geht es darum, die Bedeutung des Datenschutzes in Unternehmen zu stärken und darum, dass die Unternehmen von sich aus um “good data governance” (verantwortungsvollen Umgang mit Daten) bemüht sind.”

Passend dazu irgendwie die Äusserung von Kurt Beck heute (im Zusammenhang mit dem Schlitterkurs der SPD hinsichtlich der LinksPartei):

Beck hatte erst an diesem Freitag in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk gesagt, er sehe nicht, “dass wir ein Glaubwürdigkeitsproblem haben”.

Nö, nur nicht. Welchen Grund würden Politiker uns denn schon bieten an Ihren Fähigkeiten oder Ihrer Glaubwürdigkeit zu zweifeln. Wer von uns würde denn nicht jetzt erstmal mit der Telekom reden, um die nett dazu zu bewegen, den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte zu achten? Wer würde, nach dem was da bekannt wird denn jetzt schon mit Gesetzen antworten – das wäre doch überzogen.

Mai 30

Es ist Freitag, und wer regelmässig auf Heise in die Kommentare sieht weiss, was das heisst ;) Für mich ist es die Gelegenheit das Web 0.5 zu proklamieren, das uns mittelfristig ins Haus steht und ein paar Kommentare hier im Blog zu provozieren. Ich selbst habe den Glauben an das Web > 1.0 längst verloren. Und vielleicht ist es auch gut so, das “Zukunftsweb 0.5″.

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Mai 30

Gesammelte News zum Datenschutz – u.a. mit der Telekom, die schön zeigt wozu man Daten wie sie im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert werden nutzen kann.

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Mai 28

Datenschutz ist nur was für Freaks. Kostet nur Geld und Nerven. Mitnichten, ich nehme hier kurz ein paar Gedanken zum Thema auf.

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Mai 24

Die regelmäßige Ersparnis bei 23 von der Stiftung Warentest geprüften kostenlosen Rabatt- und Bonuskarten beträgt meistens nur zwischen 0,5 und 3 Prozent. Doch häufig lassen sich die Sammelpunkte gar nicht in Geld umrechnen. Außerdem erfährt der Kartenbetreiber genau, wann der Kunde was kauft und kann diese Daten für gezielte Werbung nutzen.

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Mai 24

Und wieder ein Überblick über aktuelle Presse-meldungen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit. Heute u.a. mit dem Google-Gründer der mit dem Finger auf andere zeigt, einem Schuldirektor der zeigt wie dringend wir externe Datenschutzberatung in Schulen brauchen, Überwachungsvorwürfen gegenüber der Telekom und der Überwachung von Kunden in EInkaufszentren in Grossbritannien.

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Mai 24

Jedes Webhosting Paket bietet heute Logfiles an – aber viele Webmaster und vor allem Nutzer sind sich nicht im Klaren, was diese “Logfiles” an Daten eigentlich beherbergen und was man damit tun kann. Ich habe hier zwei ältere Artikel von mir herausgesucht und eingestellt, mit denen ich (vor einigen Jahren) Webmastern beschrieben habe, die man Logfiles analysiert. An dieser Stelle sollen diese Inhalte dazu dienen, jedem Klar zu machen, was dies für ein Werkzeug ist, wie man es nutzt und wie man es nutzen kann.

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Mai 24

Typisches Problem: Man hat eine Webseite und möchte nicht, dass diese erfasst wird bzw. sie soll aus dem Google Suchindex wieder entfernt werden, nachdem sie erfasst wurde. Hinsichtlich Google gibt es da mehrere Möglichkeiten die ich hier kurz vorstelle.

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Mai 24

Mir persönlich fiel es vor etwa 2 Wochen auf: Erheblich mehr Backscatter-Mails (dazu gleich mehr) als sonst üblich. Passenderweise schreibt nun auch Heise was dazu – es ist einfach eine unvorstellbare Menge an Spam mit fremden Mailadressen unterwegs. Ich nehme das zum Anlaß kurz was zu den Mail-Headern zu schreiben.

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Mai 23

Icon - Server und IDZunehmend setzt sich die Ansicht durch, dass IPs als personenbezogenes Datum zu sehen sind – dazu früher hier. Die ältere Ansicht, eine IP sei ein “relativ personenbezogenes Datum” ist schon lange nicht mehr h.M., absehbar, dass in naher Zukunft die ohnehin schon überwiegend vertretene Meinung der anderen Seite bald beherrschend ist.

Damit ergeben sich für Webmaster ganz praktische Probleme: Wie speichert man denn keine IPs bzw. wie anonymisiert man diese?

Update: Aus aktuellem Anlaß habe ich den Artikel nochmals “nach oben” geholt.

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Mai 23

Bei der Lektüre eines Eintrags zum Thema Google Analytics und Datenschutzerklärung fiel mir auf, dass scheinbar anscheinend der §13 I TMG immer noch nicht bei allen im Bewusstsein verankert ist. Daher der Hinweis auf den Gesetzestext:

Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten [...] zu unterrichten [...]

Betonung auf “zu Beginn”. Wer also (wie ich) der Meinung ist, dass die IP des Nutzers ein personenbezogenes Datum ist und diese an Dritte (wie GA) übermittelt, der muss den User zu Beginn um eine EInwilligung fragen, das heisst bevor die IP überhaupt übermittelt wird. EInfach irgendwo darauf hinweisen ist zwar nett, aber bei weitem keine Einwilligung und vor allem nicht “zu Beginn”.

Zu Analytics & Co. habe ich recht viel geschrieben und bereits mehrfach auf Probleme hingewiesen, hier nochmal die meist gelesenen Artikel:

Weitere Hinweise: Als ich vor einiger Zeit anfing das Thema zu beleuchten, gab es vor allem Kritik, weil kaum einer bereit war, die IP eines Users als personenbezogenes Datum anzusehen. Inzwischen wird zunehmend deutlich, dass die Rechtsprechung meiner damaligen Ansicht weitestgehend folgt, auch die Datenschützer auf EU-Ebene haben den alten Kurs aufgegeben und die IP zum personenbezogenen Datum erklärt. Dazu auch mein früherer Artikel: Ist die IP-Adresse personenbezogen?

Ebenfalls mahne ich dringend an, beim Thema Datenschutz nicht nur das BDSG, sondern gerade die Sondervorschriften vor Augen zu halten. So etwa in den SGBen oder eben auch im besonders relevanten TMG, was gerne mal übersehen wird und (anders als das BDSG) keine Freistellungsklausel für Private Zwecke beinhaltet.

Mai 23

Auf den ersten Blick wird es vielen seltsam erscheinen, warum ich hier etwas zur Analyse von Nahrungsangaben schreibe. Ich tue das nicht nur, weil ich selber ein erhebliches Gewichtsproblem hatte (was inzwischen ein leichtes Problem ist), sondern weil dieses Blog sich dem Thema “informationelle Selbstbestimmung” widmet. Und dazu gehört eben auch die Aufnahme von Informationen als Grundlage der Meinungsbildung. Und gemeint sind eben nicht nur politische Informationen, sondern ein Bürger muss Zugriff auf richtige Informationen aller Art haben. Nicht nur, sondern vor allem bei der Grundlage unseres Lebens: Der Nahrungsaufnahme.

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Mai 23

Die Seite spam-abwehren.de macht auf das Urteil des LG Koblenz vom 1.4.08 aufmerksam (1 O 273/07), das zum Schluss kommt, dass der Werbende beweisen muss, ob der Betroffene der Werbung vorher zugestimmt hat. Die Berufung auf den Adresslieferer, der versichert alle gelieferten Adressen wären geprüft und mit einer Einwilligung versehen, ist nicht statthaft.

Anmerkung: Zum Thema “ungewollte Werbung” empfehle ich ohnehin den Besuch bzw. das Abo der RSS-Feeds obiger Webseite.

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